Neue EU Tabakproduktrichlinie

Am 20. Mai 2016 ist die neue EU Tabakproduktrichtlinie II (TPD 2) in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und regelt u.a. wie Tabakprodukte aussehen müssen.

Im Einzelnen umfassen die Änderungen u.a. die folgenden Punkte:

1. Änderung der Warnhinweise (Zigaretten- und Feinschnittverpackungen sind mit "Schockbildern" versehen).

2. Die Auslobung von Produktbesonderheiten wird untersagt - betroffen sind u.a. Formulierungen wie "ohne Zusatzstoffe" oder "ohne Aromastoffe" etc.

3. Für Pfeifentabake, Cigarillos und Schnupftabak sind Aromen nach wie vor erlaubt, allerdings dürfen diese (wie bspw. enthaltene Früchte) weder abgebildet noch genannt werden. Daher mussten vor allem in diesen Segmenten einige Produktbezeichnungen geändert werden.

Mit dem Erscheinungsbild haben sich die Inhalststoffe NICHT verändert.

So wandelt sich zwar die Optik, aber Geschmack und Genuss bleiben wie sie sind.

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